„Vom Aufnahmeland zum Abschiebeland: »Hau-Ab-Gesetz« tritt in Kraft
Das sogenannte »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« tritt am 29.07. in Kraft. Im Vorfeld wurde das Vorhaben von in der Flüchtlingsarbeit aktiven Verbänden und Organisationen scharf kritisiert. Ein Paket mit teils verfassungsbedenklichen Verschärfungen, mit denen Deutschland immer weiter vom Aufnahmeland zum Abschiebeland mutiert.“
Pro Asyl
STELLUNGNAHME
Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind.
Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen.
Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.
Quelle: Unicef