Dazu ein Kommentar von Heribert Prantl/SZ
Die Flüchtlingspolitik in Deutschland ist auch deswegen ein Fiasko, weil es eine gemeinsame Flüchtlingspolitik nicht gibt. Die Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Bezirken und Gemeinden sind heillos zerstückelt.
Der Bund trachtet bei seiner Flüchtlingspolitik vor allem nach zwei Dingen. Erstens danach, möglichst wenig Aufnahme- und möglichst viel Abwehrpolitik zu betreiben. Und zweitens danach, die Kosten für die Aufnahme und Schutz der Flüchtlinge möglichst nach unten, auf die Länder und die Gemeinden abzuwälzen.
Das soll offenbar so bleiben – trotz der hohen Flüchtlingszahlen, trotz der drängenden Probleme, trotz der beschämenden Not in den Aufnahmelagern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat soeben verkündet, dass der Bund den Ländern bei der Finanzierung der Flüchtlingsheime nicht unter die Arme greifen will.
Der Status quo in Deutschland ist die Desorganisation des Flüchtlingsschutzes. Das darf nicht so bleiben. Der Flüchtlingsschutz muss zur Gemeinschaftsaufgabe gemacht werden, auch im verfassungsrechtlichen Sinn. Im Grundgesetz ist die Verbesserung der regionalen Wirtschafts- und Agrarstruktur als „Gemeinschaftsaufgabe“ beschrieben. Der Flüchtlingsschutz, wenn er seinen Namen verdienen soll, muss auch eine solche Gemeinschaftsaufgabe sein. Das heißt: Man plant gemeinsam, finanziert gemeinsam und trägt miteinander Verantwortung.
Quelle: SZ 1.10.2014