Regierung treibt soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen weiter voran
Und wieder wird am menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge gesägt: Mit der geplanten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nochmalige gravierende Leistungskürzungen binnen weniger Monate geplant.
Am Freitag soll der Bundesrat über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig abstimmen (BR-Drs 713/16). Die Gesetzesvorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der AsylbLG-Leistungen vor. PRO ASYL hatte über die Initiative bereits im September berichtet.
Sparen auf Kosten von Flüchtlingen
Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften würden quasi »zwangsverpartnert« und sollen mit dieser Begründung nur noch 90% des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1. Januar 2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Dass es sich bei den Menschen in staatlichen Unterkünften gerade nicht um freiwillige, enge Lebenspartnerschaften, sondern um Zwangsgemeinschaften handelt, die in der Regel auch nicht gemeinsam haushalten, wird offensichtlich ignoriert.weiterlesen…
Quelle: Pro Asyl